Referat Kinder- und Jugendarbeit


Zuschüsse

Projekt- und Fördermittelberatung

Du hast eine Idee und würdest diese am liebsten sofort in die Tat umsetzen? Aber es fehlen Ihnen noch die finanziellen Mittel? Vielleicht ist die Projekt- und Fördermittelberatung dann die richtige Adresse für dich.

Sie unterstützen dabei, die passenden Fördermittel für Bildungsprojekte und soziale Projekte in zu finden. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Projektkonzeption und Antragsstellung, wie z.B.:

  • Aufbau neuer Ehrenamtsstrukturen
  • ein Projekt zu Nachhaltigkeit mit Jugendlichen
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Religiös-spirituelle Angebote und Orientierungstage an Schulen

Die Schüler*innenarbeit der EKKW fördert Angebote zur religiös-spirituelle Orientierung mit SuS und Orientierungstage an Schulen

Angebote, die den förderfähigen Kriterien entsprechen, werden für Gruppen ab 15 SUS pauschal mit 130,00 Euro pro Tag bezuschusst. Kleine Gruppen mit 8-14 SUS werden pauschal mit 65,00 Euro pro Tag bezuschusst). Die maximale Bezuschussungsdauer beträgt drei Tage.

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Kirche Kunterbunt

Kirche Kunterbunt – neue Ideen für Gemeindeentwicklung mit Familien.

Eine einladende, lebhafte und begeisternde Kirche, die Familien praktische Anregungen für den eigenen Alltag mitgibt. Das kann Kirche Kunterbunt in der Gemeinde oder im Kooperationsraum werden. Dabei verlässt es die angestammten Arbeitsfelder und bietet Möglichkeiten zur Verknüpfung.

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Gemeinsam aktiv – Bürgerengagement in Hessen

Aus dem Förderprogramm können gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger jährlich max. 500.000 Euro abrufen. Der Förderhöchstbetrag pro Antrag liegt bei 15.000 Euro. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, z.B. Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind : Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen,) Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigen Träger.

Zuwendungszweck:

  • Maßnahmen zur Gewinnung von Freiwilligen, z.B. Ehrenamtstage, Freiwilligentage, Vereinsmessen, Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur Koordinierung und Begleitung der ehrenamtlich Tätigen, z.B. Aufbau von regionalen Ehrenamtsstrukturen (Freiwilligenzentren, Ehrenamtsagenturen, Kommunale Anlaufstellen)
  • Maßnahmen zum Wissenstransfer und zum Erfahrungsaustausch, z.B. Fachforen, Tagungen, Workshops, Seminare, Fortbildungen, Netzwerktreffen
  • Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements, z.B. Helferfeste, Danke-Veranstaltungen

Förderhöhe

Grundsätzlich werden Projekte bis zu einem Bewilligungsvolumen in Höhe von jeweils maximal 15.000 Euro gefördert. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Die vollständigen Richtlinien und den Antrag ist auf der Webseite zu finden.

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Konfirmanden- und Jugendarbeit verknüpfen

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck – Sonderfonds

Aus diesem Fond werden Projekte, die zu einer sinnvollen Verknüpfung von Konfirmanden- und Jugendarbeit beitragen. Dabei muss die Zielperspektive erkennbar sein, die Konfirmanden/innen nach der Konfirmation in die Jugendarbeit zu integrieren. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Die Richtlinien und den Antrag finden Sie als Download auf der rechten Seite.

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Wenn Jugendarbeit in die Schule geht

Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck – Sonderfonds

Gefördert werden Projekte, die eine Kooperation von evangelischer Jugendarbeit und Schule zum Schwerpunkt haben. Dabei soll es sich nicht vorrangig um Betreuungsangebote seitens der Projektträger handeln, sondern um ein zusammenwirkendes Projekt von Jugendarbeit und Schule, bei dem die Grundprinzipien evangelischer Jugendarbeit zum Tragen kommen: Ehrenamtlichkeit, Partizipation, Freiwilligkeit. Die Förderung dient dem Aufbau von neuen Strukturen und Angeboten und sollten einen dauerhaften Charakter haben.

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Kirchlicher Jugendförderplan – KJFPL

Zuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Die Mittel für den Kirchlichen Jugendförderplan werden durch eine Kollekte eingesammelt und einen landeskirchlichen Zuschuss erhöht. Dieser Fördertopf soll die Lücke schließen, die sich dadurch ergibt, dass religionspädagogische Maßnahmen mit den staatlichen Mitteln nicht gefördert werden können. Mit den Mitteln des Kirchl. Jugendförderplans können auch Veranstaltungen mit Kindern ab 6 Jahren finanziell unterstützt werden.

Antragsfristen:

  • für die Richtlinien 1 bis 3:
    • 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
    • 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.
  • für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Beantragt werden können z.B.: Studienfahrten und internationale Jugendbegegnungen, religionspädagogische Seminare und Mitarbeiterschulungen oder Jugendgottesdienste, Bibelwochen, ökumenische Veranstaltungen (Jugendkreuzweg), Glaubenskurse, Kinder- und Jugendweltgebetstage, Kinderbibeltage, Ferienspiele ohne Übernachtung

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Förderung der allgemeinen Jugendarbeit und außerschulischen Jugendbildung für die Evangelische Jugend in Hessen

Evangelische Jugend in Hessen

Gefördert werden Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und der allgemeinen Jugendarbeit.

Für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind die folgenden Inhalte förderungsfähig: politische Bildung, kulturelle Bildung, geschlechtsspezifische Bildung, ökologische Bildung, ethische Bildung, Förderung interkultureller Kompetenz, Entwicklung sozialer Kompetenzen, Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Arbeitswelt, Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Freizeit und für gesellschaftliche Tätigkeiten. 

Förderungsfähige Inhalte für Maßnahmen der allgemeinen Jugendarbeit sind Veranstaltungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit konzeptionellen, pädagogischen, rechtlichen und thematischen Inhalten sowie Studienfahrten und internationale Begegnungen.

Direkt zu den aktuellen Informationen.

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Du hast eine Idee und würdest diese am liebsten sofort in die Tat umsetzen? Aber es fehlen Ihnen noch die finanziellen Mittel? Vielleicht ist die Projekt- und Fördermittelberatung dann die richtige Adresse für dich.

Sie unterstützen dabei, die passenden Fördermittel für Bildungsprojekte und soziale Projekte in zu finden. Gerne begleiten wir Sie auch bei der Projektkonzeption und Antragsstellung, wie z.B.:

  • Aufbau neuer Ehrenamtsstrukturen
  • ein Projekt zu Nachhaltigkeit mit Jugendlichen

Ansprechperson:

Maja Natour
+49 (561) 9378 1958
maja.natour@ekkw.de

Weitere Infos:

Die Schüler*innenarbeit der EKKW fördert Angebote zur religiös-spirituelle Orientierung mit SuS und Orientierungstage an Schulen

Angebote, die den förderfähigen Kriterien entsprechen, werden für Gruppen ab 15 SUS pauschal mit 130,00 Euro pro Tag bezuschusst. Kleine Gruppen mit 8-14 SUS werden pauschal mit 65,00 Euro pro Tag bezuschusst). Die maximale Bezuschussungsdauer beträgt drei Tage.

Ansprechperson:

Jennifer Keomanee
(05 61) 93 78 - 12 78
schuelerarbeit@ekkw.de

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Eine einladende, lebhafte und begeisternde Kirche, die Familien praktische Anregungen für den eigenen Alltag mitgibt. Das kann Kirche Kunterbunt in der Gemeinde oder im Kooperationsraum werden. Dabei verlässt es die angestammten Arbeitsfelder und bietet Möglichkeiten zur Verknüpfung.

Ansprechperson:

Torge Peterson
0561 9378 228
Torge.Peterson@ekkw.de

Downloads

Aus dem Förderprogramm können gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen), Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger jährlich max. 500.000 Euro abrufen. Der Förderhöchstbetrag pro Antrag liegt bei 15.000 Euro. Aus der Richtlinie können vielfältige Aktivitäten gefördert werden, z.B. Modellprojekte zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher oder zur Erschließung neuer Arten von Ehrenamt, Schulungs- und Weiterbildungsveranstaltungen zum Thema Ehrenamt oder die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Antragsberechtigt sind : Gemeinnützige Organisationen (Vereine, Stiftungen, Unternehmen,) Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigen Träger.

Zuwendungszweck:

  • Maßnahmen zur Gewinnung von Freiwilligen, z.B. Ehrenamtstage, Freiwilligentage, Vereinsmessen, Öffentlichkeitsarbeit
  • Maßnahmen zur Koordinierung und Begleitung der ehrenamtlich Tätigen, z.B. Aufbau von regionalen Ehrenamtsstrukturen (Freiwilligenzentren, Ehrenamtsagenturen, Kommunale Anlaufstellen)
  • Maßnahmen zum Wissenstransfer und zum Erfahrungsaustausch, z.B. Fachforen, Tagungen, Workshops, Seminare, Fortbildungen, Netzwerktreffen
  • Maßnahmen zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements, z.B. Helferfeste, Danke-Veranstaltungen

Förderhöhe

Grundsätzlich werden Projekte bis zu einem Bewilligungsvolumen in Höhe von jeweils maximal 15.000 Euro gefördert. Ausnahmen bedürfen einer besonderen Begründung. Die vollständigen Richtlinien und den Antrag ist auf der Webseite zu finden.

Weitere Infos:

Aus diesem Fond werden Projekte, die zu einer sinnvollen Verknüpfung von Konfirmanden- und Jugendarbeit beitragen. Dabei muss die Zielperspektive erkennbar sein, die Konfirmanden/innen nach der Konfirmation in die Jugendarbeit zu integrieren. Die Antragsstellung ist jederzeit möglich.

Die Richtlinien und den Antrag finden Sie als Download auf der rechten Seite.

Ansprechperson:

Anna-Maria Plischke
0561/9378-1951
anna-maria.plischke@ekkw.de

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Gefördert werden Projekte, die eine Kooperation von evangelischer Jugendarbeit und Schule zum Schwerpunkt haben. Dabei soll es sich nicht vorrangig um Betreuungsangebote seitens der Projektträger handeln, sondern um ein zusammenwirkendes Projekt von Jugendarbeit und Schule, bei dem die Grundprinzipien evangelischer Jugendarbeit zum Tragen kommen: Ehrenamtlichkeit, Partizipation, Freiwilligkeit. Die Förderung dient dem Aufbau von neuen Strukturen und Angeboten und sollten einen dauerhaften Charakter haben.

Downloads

Die Mittel für den Kirchlichen Jugendförderplan werden durch eine Kollekte eingesammelt und einen landeskirchlichen Zuschuss erhöht. Dieser Fördertopf soll die Lücke schließen, die sich dadurch ergibt, dass religionspädagogische Maßnahmen mit den staatlichen Mitteln nicht gefördert werden können. Mit den Mitteln des Kirchl. Jugendförderplans können auch Veranstaltungen mit Kindern ab 6 Jahren finanziell unterstützt werden.

Antragsfristen:

  • für die Richtlinien 1 bis 3:
    • 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
    • 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.
  • für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Beantragt werden können z.B.: Studienfahrten und internationale Jugendbegegnungen, religionspädagogische Seminare und Mitarbeiterschulungen oder Jugendgottesdienste, Bibelwochen, ökumenische Veranstaltungen (Jugendkreuzweg), Glaubenskurse, Kinder- und Jugendweltgebetstage, Kinderbibeltage, Ferienspiele ohne Übernachtung

Ansprechperson:

Marianne Loreth u. Sabrina Adams
0561 9378 -476 oder -1934
kjfpl.lka@ekkw.de

Downloads

Gefördert werden Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung und der allgemeinen Jugendarbeit.

Für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind die folgenden Inhalte förderungsfähig: politische Bildung, kulturelle Bildung, geschlechtsspezifische Bildung, ökologische Bildung, ethische Bildung, Förderung interkultureller Kompetenz, Entwicklung sozialer Kompetenzen, Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Arbeitswelt, Aneignung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Freizeit und für gesellschaftliche Tätigkeiten. 

Förderungsfähige Inhalte für Maßnahmen der allgemeinen Jugendarbeit sind Veranstaltungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit konzeptionellen, pädagogischen, rechtlichen und thematischen Inhalten sowie Studienfahrten und internationale Begegnungen.

Direkt zu den aktuellen Informationen.

Weitere Infos: