Kirchlicher Jugendförderplan – KJFPL
Zuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Die Mittel für den Kirchlichen Jugendförderplan werden durch eine Kollekte eingesammelt und einen landeskirchlichen Zuschuss erhöht. Dieser Fördertopf soll die Lücke schließen, die sich dadurch ergibt, dass religionspädagogische Maßnahmen mit den staatlichen Mitteln nicht gefördert werden können. Mit den Mitteln des Kirchl. Jugendförderplans können auch Veranstaltungen mit Kindern ab 6 Jahren finanziell unterstützt werden.
Antragsfristen:
- für die Richtlinien 1 bis 3:
- 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
- 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.
- für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.
Beantragt werden können z.B.: Studienfahrten und internationale Jugendbegegnungen, religionspädagogische Seminare und Mitarbeiterschulungen oder Jugendgottesdienste, Bibelwochen, ökumenische Veranstaltungen (Jugendkreuzweg), Glaubenskurse, Kinder- und Jugendweltgebetstage, Kinderbibeltage, Ferienspiele ohne Übernachtung