Referat Kinder- und Jugendarbeit


Kirchlicher Jugendförderplan – KJFP

Kirchlicher Jugendförderplan – KJFP

Zuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Die Mittel für den Kirchlichen Jugendförderplan werden durch eine Kollekte eingesammelt und einen landeskirchlichen Zuschuss erhöht. Dieser Fördertopf soll die Lücke schließen, die sich dadurch ergibt, dass religionspädagogische Maßnahmen mit den staatlichen Mitteln nicht gefördert werden können. Mit den Mitteln des Kirchlichen Jugendförderplans können auch Veranstaltungen mit Kindern ab 6 Jahren finanziell unterstützt werden.

Achtung NEUE Richtlinien ab 1.6.2025

Deshalb einmalig verlängerte Antragsfrist bis zum 1.7.25 für das 2. Halbjahr 2025

Antragsfristen:

  • für die Richtlinien 1 bis 5:
    • 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
    • 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.
  • für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Beantragt werden können z.B.: Studienfahrten und internationale Jugendbegegnungen, religionspädagogische Seminare und Mitarbeiterschulungen oder Jugendgottesdienste, Bibelwochen, Großveranstaltungen, Glaubenskurse, Kinderbibeltage, Ferienspiele ohne Übernachtung.

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Zuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Die Mittel für den Kirchlichen Jugendförderplan werden durch eine Kollekte eingesammelt und einen landeskirchlichen Zuschuss erhöht. Dieser Fördertopf soll die Lücke schließen, die sich dadurch ergibt, dass religionspädagogische Maßnahmen mit den staatlichen Mitteln nicht gefördert werden können. Mit den Mitteln des Kirchlichen Jugendförderplans können auch Veranstaltungen mit Kindern ab 6 Jahren finanziell unterstützt werden.

Achtung NEUE Richtlinien ab 1.6.2025

Deshalb einmalig verlängerte Antragsfrist bis zum 1.7.25 für das 2. Halbjahr 2025

Antragsfristen:

  • für die Richtlinien 1 bis 5:
    • 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
    • 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.
  • für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Beantragt werden können z.B.: Studienfahrten und internationale Jugendbegegnungen, religionspädagogische Seminare und Mitarbeiterschulungen oder Jugendgottesdienste, Bibelwochen, Großveranstaltungen, Glaubenskurse, Kinderbibeltage, Ferienspiele ohne Übernachtung.

Ansprechperson:

Kristina Dreher u. Sabrina Adams
0561 9378 1956
kjfpl.lka@ekkw.de

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