Kirchlicher Jugendförderplan – KJFPL
Zuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
Antragsfristen für die Richtlinien 1 bis 3:
- 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
- 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.
Anträge für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.