Referat Kinder- und Jugendarbeit


Kirchlicher Jugendförderplan – KJFPL

Kirchlicher Jugendförderplan – KJFPL

Zuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Antragsfristen für die Richtlinien 1 bis 3:

  • 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
  • 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.

Anträge für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

top

Zuschüsse für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Antragsfristen für die Richtlinien 1 bis 3:

  • 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06) der 15. Januar eines jeden Jahres.
  • 2. Halbjahr (01.07 bis 31.12.) der 01. Juni eines jeden Jahres.

Anträge für Richtlinie 4 (Personenbezogener Zuschuss) sind mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme einzureichen.

Ansprechpartner:

Marianne Loreth u. Sabrina Adams
0561-9378-476
kjfpl.lka@ekkw.de

Downloads